Erstkonsolidierung Die Erstkonsolidierung ist ein Vorgang, der vom System beim erstmaligen Zugang einer Beteiligungseinheit zu einem Konsolidierungskreis durchgeführt wird. Sie verwenden diesen Vorgang, um die gesamte gemeldete Beteiligung an einer Beteiligungseinheit und deren bisher gemeldetes Kapital zu eliminieren.
Die Erstkonsolidierung einer Beteiligungseinheit ist Voraussetzung dafür, dass die Beteiligungseinheit auch bei weiteren Vorgängen der Kapitalkonsolidierung berücksichtigt wird.
Sie haben in der Periode der Erstkonsolidierung oder einer Vorperiode für die Beteiligungseinheit die Summendaten bzw. Zusatzmeldedaten für Beteiligung oder Kapital erfasst. Dabei werden alle für die Beteiligungseinheit relevanten Daten aus Vorperioden (wie z.B. Meldedaten für den sukzessiven Erwerb oder Teilabgang ) uminterpretiert und in die Erstkonsolidierung einbezogen. Auf gleiche Weise werden alle für das Kapital der Beteiligungseinheit relevanten Meldedaten (wie z.B. Meldedaten der Folgekonsolidierung ) uminterpretiert und in die Erstkonsolidierung einbezogen.
Sie haben den Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (Jahr und Periode) der Beteiligungseinheit in der Hierarchie der Konsolidierungseinheiten angegeben.
In der Konsolidierungseinheitenhierarchie haben Sie festgelegt, ob die Erstkonsolidierung zu Beginn oder Ende der Periode erfolgen soll.
Im Rahmen einer Erstkonsolidierung bucht das System das Kapital und dessen Minderheiten immer auf die Zugangsunterposition (sofern diese im Stammsatz der gemeldeten Unterposition gepflegt ist). Außerdem wird die gemeldete Beteiligung auch auf der Zugangsunterposition eliminiert, sofern auch der Investor in derselben Periode erstkonsolidiert wird (und wiederum die Zugangsunterposition im Stammsatz der gemeldeten Unterposition gepflegt ist).
Bei Vollkonsolidierungbei Zugängen mit direkten Anteilen werden die Beteiligungsbuchwerte der direkten Obereinheiten dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungseinheit gegenübergestellt. Eine dabei entstehende Differenz ergibt den Goodwill oder negativen Goodwill. Minderheitenanteileam Kapital werden ausgewiesen. Sofern der Goodwill abgeschrieben werden soll, löst der neu entstandene Goodwill den Vorgang einer Goodwill-Abschreibung aus, der direkt im Anschluss an die Erstkonsolidierung ausgeführt wird. Die Berechnung des Goodwill ist unabhängig von der Einbeziehungsart der Beteiligungseinheit.
Bei Vollkonsolidierung bei Zugängen mit Kreisanteilen werden auch Minderheiten an der Beteiligung ausgewiesen. Dadurch ist der Goodwill im Vergleich zur Zugangsbehandlung mit direkten Anteilen in der Regel geringer.
Im Falle der Equity-Konsolidierungwird der entstandene Goodwill gegen die Beteiligung gebucht.
Dieses Kennzeichen ist entscheidend für die Vorgangsreihenfolge :
Bei Erstkonsolidierung zum Periodenanfang werden für die zugehende Beteiligungseinheit sämtliche Beteiligungs- und Kapitalmeldedaten aus Vorperioden in die Erstkonsolidierung einbezogen. Direkt im Anschluss an die Erstkonsolidierungsperiode findet eine Goodwill-Abschreibung statt; danach folgen die übrigen in dieser Periode erfassten sowie auch vom System automatisch abgeleiteten Vorgänge.
Bei Erstkonsolidierung zum Periodenende werden nicht nur die Meldedaten der Vorperioden, sondern auch diejenigen aus der Erstkonsolidierungsperiode von der Erstkonsolidierung berücksichtigt. In dieser Periode ist für die Beteiligung die Erstkonsolidierung ist der zweitletzte Vorgang; anschließend folgt nur noch eine Goodwill-Abschreibung.